Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Ich biete für Kinder und Jugendliche Psychotherapie bei psychischen Problemen und Beratungsleistungen in folgendem Umfang an:

  • Diagnostik von psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten sowie von Schulschwierigkeiten und Entwicklungsproblemen
  • Informationen, Beratung sowie Behandlungsempfehlungen und psychotherapeutische Behandlung, in der Regel als Einzeltherapie, ggf. auch als Gruppentherapie
  • Beratung und Unterstützung bei akuten Belastungen und in Krisensituationen
  • Zusammenarbeit mit anderen Arztpraxen, Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen
Eine Psychotherapie findet in der Regel über einen Zeitraum von einigen Monaten mit wöchentlich einer Sitzung à 50 Minuten statt. Zusätzlich benötigen Sie Zeit für selbständige Übungen, Tagebuch führen oder andere therapiebezogene Aufgaben.

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig?

Eine psychotherapeutische Behandlung kann bei folgenden Schwierigkeiten hilfreich sein:
  • Anhaltende Traurigkeit oder Gereiztheit, sozialer Rückzug, Depressionen
  • Ängste und Phobien, wie z.B. Trennungsangst, Schulangst, Angst vor Dunkelheit, Alpträume
  • Zwänge mit immer wiederkehrenden Gedanken oder Handlungen
  • Selbstwert- und Identitätskrisen
  • Immer wiederkehrende Schwierigkeiten im Kontakt und in Beziehungen mit Mitmenschen
  • Psychosen und andere psychotische Störungen (z.B. Schizophrenie; i.d.R. als Ergänzung einer pharmakologischen Behandlung)
  • Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Aggressives oder Selbstverletzendes Verhalten (z.B. Ritzen)
  • Belastungsreaktionen (z.B. Mobbing in der Schule, Verlust einer Person)
  • Traumatisierungen durch Misshandlungen, Unfälle, sexuellen Missbrauch u.a.
  • Körperliche Beschwerden ohne medizinischen Befund (z.B. häufige Bauchschmerzen, Kopfschmerzen oder auch Einnässen und Einkoten)
  • Störungen im Essverhalten, wie z.B. Magersucht, Bulimie, Erbrechen
  • Sprachstörungen (z.B. Mutismus)
  • Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Einschlaf- und Durchschlafstörungen

Die Rolle der Eltern

Insbesondere bei Kindern und zum Teil auch bei Jugendlichen werden die Eltern in der Regel kontinuierlich in die Behandlung ihres Kindes in Form einer intensivierten Eltern- oder Familienberatung mit eingebunden. Die intensive Mitarbeit der Eltern bildet eine wesentliche Grundlage für den Erfolg der Behandlung des Kindes.

Sorgerecht und Einverständnis

Für die Behandlung Ihres Kindes oder Jugendlichen bis zum abgeschlossenen 15. Lebensjahr benötige ich ein schriftliches Einverständnis beider sorgerechtspflichtigen Eltern.

Hinweis für Jugendliche:
Ab 15 Jahren kannst Du Dich auch ohne das Wissen Deiner Eltern in meiner Praxis vorstellen. Bringe bitte unbedingt Deine Krankenversicherungskarte mit. Soll nach den ersten Gesprächen dann eine Therapie begonnen werden, müssen allerdings die Eltern zumindest darüber informiert werden.

Schweigepflicht

Zu jeder einzelnen Therapiestunde, jedem Gespräch, sowie zu Tests und auszufüllenden Fragebögen werden in der Regel Notizen angefertigt. Alle Informationen, die ich von Ihnen erhalte, sowie deren sämtliche Aufzeichnungen sind selbstverständlich streng vertraulich. Wenn ich mit jemand anderem (z.B. einer Lehrerin oder einem Arzt) über Ihr Kind reden möchte, benötige ich zuvor eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht der jeweiligen Person gegenüber. Die Schweigepflicht ist sehr wichtig und ermöglicht Vertrauen und Offenheit.

Hinweis für Jugendliche: Ich habe auch eine Schweigepflicht Deinen Eltern gegenüber. Alles was Du mir im Vertrauen erzählst, bleibt auch unter uns. Wenn ich der Meinung sein sollte, dass die Eltern darüber Bescheid wissen sollten, werde ich es mit Dir besprechen.

Kostenübernahme

Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen und meist auch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Während die Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung einheitlich geregelt ist, richtet sich Art und Umfang der Kostenübernahme durch private Versicherer nach den konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen. Diese können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder bei Ihrer Versicherung erfragen. Sie sollten sich vor Aufnahme einer Psychotherapie eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme Ihrer privaten Versicherung einholen. Grundsätzlich werden Psychotherapieleistungen bei privater Versicherung oder bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet.

Versäumte Termine

Sollten Sie verhindert sein, einen Termin wahrzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie diesen Termin so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Werktage zuvor, absagen. Ich behalte mir vor, Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht abgesagte Behandlungen in Rechnung zu stellen, da die Termine ausschließlich für Sie reserviert sind.