Kostenerstattung für Psychotherapie

Hinweis für Erwachsene, die gesetzlich krankenversichert sind.

Beim Verfahren der Kostenerstattung geht es um die Möglichkeit, von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem Behandler ohne Kassenzulassung finanziert zu bekommen. Gemeint ist hier also nicht die Kostenerstattung im Rahmen der vor wenigen Jahren etablierten Wahlmöglichkeit zwischen Kostenerstattung und Sachleistung, sondern die Möglichkeit der Kostenerstattung von psychotherapeutischen Leistungen bei einem „Systemversagen“.

Sind Psychotherapeuten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung zugelassen, dann spielt das Prinzip der Kostenerstattung keine Rolle. Dies trifft in meinem Fall auf den Altersbereich bis 21 Jahren zu. Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung kann allerdings nicht immer durch die von krankenkassenzugelassenen Therapeuten angebotenen Therapieplätze abgedeckt werden mit der Folge, dass es zu Wartezeiten, mitunter sogar zu erheblichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz kommen kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen Versorgungsauftrag und sind angehalten sicherzustellen, dass jeder Versicherte eine benötigte Behandlung erhält.

Daher ist es prinzipiell möglich, bei Behandlern ohne Kassenzulassung, aber mit der nötigen Qualifikation im Rahmen der Kostenerstattung eine Psychotherapie von der Krankenkasse finanziert zu bekommen, wenn nachweisbar ist, dass eine Psychotherapie dringend benötigt wird und in absehbarer Zeit bei keinem kassenzugelassenen Therapeuten die Chance besteht, mit einer Behandlung zu beginnen. Nach einer bei der Krankenkasse zu erwirkenden Kostenzusage werden die entstandenen Behandlungskosten je nach Vereinbarung von der Krankenkasse entweder dem Versicherten oder direkt dem Behandler erstattet.

Erfahrungsgemäß sind einige gesetzliche Krankenkassen in der Umsetzung dieses Prinzips sehr kooperativ, bei anderen wiederum ist es trotz gesetzlicher Vorgaben schwierig, ein solches Vorgehen durchzusetzen. Bitte fragen Sie nach den Voraussetzungen für die Übernahme der Therapiekosten bei nicht kassenzugelassenen Therapeuten bei Ihrer Krankenkasse nach.

In meiner Praxis kann ich einzelne Psychotherapieplätze anbieten, wenn Sie grundsätzlich Termine am Vormittag wahrnehmen können. Gern unterstütze ich Sie bei der Klärung der Behandlungsmöglichkeiten.